Elektroniker / -in

Freie Ausbildungsstellen finden Sie hier!

Zugangsvoraussetzung:

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

Bewerberprofil:

Rechenfertigkeiten, räumliches Vorstellungsvermögen

Ausbildungsdauer:

3 ½ Jahre

Aufgaben und Tätigkeiten:

Sie sind Spezialisten für die elektrische Energieversorgung und andere elektrotechnische Anlagen in Gebäuden: Elektroniker/innen der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik planen und installieren z.B. Sicherungen und Anschlüsse für Waschmaschinen und Herde, Blitzschutz- oder Solaranlagen und Kontrollsysteme. Außerdem montieren sie Gebäudeleiteinrichtungen und Datennetze oder Steuerungs- und Regelungseinrichtungen für Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen. Hierfür erstellen sie Steuerungsprogramme, definieren Parameter, messen elektrische Größen und testen die Systeme. Sie installieren Empfangs- und Breitbandkommunikationsanlagen sowie Fernmeldenetze. Bei Wartungsarbeiten prüfen sie die elektrischen Sicherheitseinrichtungen, ermitteln Störungsursachen und beseitigen Fehler. Ggf. beraten sie Kunden über technische Neuheiten und geben Auskunft über die zu erwartenden Kosten einer Umrüstung.

Ausbildungsort:

Die Ausbildung findet im Betrieb und in der Berufsschule statt.
Überwiegend absolvieren Auszubildende ihre Ausbildung in Betrieben des Elektrotechniker-Handwerks. Gearbeitet wird in Werkstätten und Werkhallen, an wechselnden Einsatzorten im Kundenservice bzw. bei Montagearbeiten auf Baustellen.

Beschulung:

Berufsbildende Schulen II in Göttingen (Teilzeitunterricht).

Empfohlene Ausbildungsvergütungen:

• 1. Ausbildungsjahr: ca. 800,00 Euro

• 2. Ausbildungsjahr: ca. 870,00 Euro

• 3. Ausbildungsjahr: ca. 920,00 Euro

• 4. Ausbildungsjahr: ca. 980,00 Euro

Stand August 2021

Hinweis: Die Angaben zur Ausbildungsvergütung sollen nur eine Richtgröße zur ersten Orientierung bieten und sind keinesfalls verbindlich. Es wird keine Haftung oder Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten übernommen. Für den Einzelfall ist jeweils zu prüfen, ob (allgemeinverbindliche) tarifliche oder gesetzliche Ausbildungsvergütungen zugrunde zu legen sind.



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