Feinwerkmechaniker /-in
Freie Ausbildungsstellen finden Sie hier!
Zugangsvoraussetzung:
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.
Bewerberprofil:
Mathematische und physikalische Kenntnisse, Genauigkeit
Ausbildungsdauer:
3 1/2 Jahre
Aufgaben und Tätigkeiten:
Sie fertigen metallene Präzisionsbauteile für Maschinen und feinmechanische Geräte und montieren diese zu funktionsfähigen Einheiten. Dabei bauen sie auch elektronische Mess- und Regelkomponenten ein. Häufig verwenden Feinwerkmechaniker/innen dazu computergesteuerte Werkzeugmaschinen, zum Teil führen sie die Arbeiten aber auch manuell aus. Sie planen Arbeitsabläufe, richten Werkzeugmaschinen ein und bearbeiten Metalle mittels spanender Verfahren wie Drehen, Fräsen, Bohren, Schleifen und Honen. Anschließend beurteilen sie die Arbeitsergebnisse und überprüfen beispielsweise, ob vorgegebene Maßtoleranzen eingehalten werden. Zudem bauen sie die gefertigten Maschinenteile und Geräte zusammen, stellen sie je nach Verwendungszweck ein und führen Bedienungseinweisungen durch. Zudem warten und reparieren sie feinmechanische Geräte.
Ausbildungsort:
Die Ausbildung findet im Betrieb und in der Berufsschule statt.
Überwiegend absolvieren Auszubildende ihre Ausbildung in Betrieben und Instituten oder zum Beispiel auch bei Werkzeug-, Formen- und Maschinenherstellern. Meist sind sie in Werkstätten, teilweise auf Baustellen tätig.
Beschulung:
Berufsbildende Schulen II in Göttingen (Teilzeitunterricht).
Empfohlene Ausbildungsvergütungen:
• 1. Ausbildungsjahr: ca. 811,00 Euro
• 2. Ausbildungsjahr: ca. 882,00 Euro
• 3. Ausbildungsjahr: ca. 995,00 Euro
• 4. Ausbildungsjahr: ca. 1.047,00 Euro
Stand Januar 2022
Hinweis:Die Angaben zur Ausbildungsvergütung sollen nur eine Richtgröße zur ersten Orientierung bieten und sind keinesfalls verbindlich. Es wird keine Haftung oder Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten übernommen. Für den Einzelfall ist jeweils zu prüfen, ob (allgemeinverbindliche) tarifliche oder gesetzliche Ausbildungsvergütungen zugrunde zu legen sind.
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