Friseur /-in

Freie Ausbildungsstellen finden Sie hier!

Zugangsvoraussetzung:

Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben.

Bewerberprofil:

Mündliches Ausdrucksvermögen

Ausbildungsdauer:

3 Jahre

Aufgaben und Tätigkeiten:

In erster Linie pflegen und schneiden sie Haare und gestalten Frisuren. Zunächst beraten Friseure und Friseurinnen ihre Kunden bei der Wahl einer passenden und modischen Frisur. Wunschgemäß schneiden sie die Haare, verändern die Haarfarbe mit chemischen Präparaten, legen Dauerwellen und formen schließlich die Frisur. Zum Herrenfach gehört es zudem, Bärte zu rasieren, zu pflegen und zu formen. Auf Wunsch ergänzen sie Frisuren mit künstlichen Haarteilen, die sie zum Teil selbst herstellen, verlängern Haare mit künstlichen Strähnen (Extension) oder beraten ihre Kunden bei der Auswahl, Verwendung und Pflege von Perücken und Toupets. Kosmetische Behandlungen der Gesichtshaut, Augenbrauen zupfen und färben, Hand- und Nagelpflege (Maniküre) einschließlich der Gestaltung von Fingernägeln führen Friseure und Friseurinnen ebenfalls durch. Sie beraten die Kunden über Pflegeprodukte sowie Kosmetika und verkaufen diese. Darüber hinaus bedienen sie die Kasse, vereinbaren Kundentermine, bestellen fehlende Produkte nach, führen Abrechnungen durch und wirken bei Marketingmaßnahmen mit. Ausbildungsort: Die Ausbildung findet im Betrieb und in der Berufsschule statt. Überwiegend absolvieren Auszubildende ihre Ausbildung in Betrieben des Friseurhandwerks. Meist sind sie in Friseursalons und in Verkaufsräumen tätig.

Beschulung:

Berufsbildende Schulen III, Ritterplan, in Göttingen



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